„Wir werden die saarländischen Kommunen in Milliardenhöhe am neuen Bund-Länder-Finanzausgleich ab 2020 beteiligen“, betonte der CDU-Landesvorsitzende, Ministerpräsident Tobias Hans, „das Land nimmt den Kommunen die Hälfte ihrer Kassenkredite ab und sorgt für deren Tilgung. Daneben setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass auf Bundesebene eine Lösung für die verbleibenden Altschulden gefunden wird. Doch nicht nur das: Die Städte und Gemeinden erhalten außerdem zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 20 Millionen Euro – jedes Jahr aufs Neue.“
Weitere Details des Saarland-Pakts erläuterten die beiden zuständigen Fachminister, Finanzminister Peter Strobel und Innenminister Klaus Bouillon. Strobel wies darauf hin, dass die Teilnahme am Saarland-Pakt für die Städte und Gemeinden grundsätzlich freiwillig sei: „Der Beitritt muss vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossen und anschließend gegenüber dem Ministerium für Finanzen und Europa erklärt werden. Danach schließt das Ministerium mit jeder Kommune eine individuell angepasste Übernahmevereinbarung ab.“ Da der Saarland-Pakt neue Handlungs- und Gestaltungsspielräume in einer bislang kaum vorstellbaren Dimension biete, würden jedoch voraussichtlich alle Kommunen teilnehmen.
Innenminister Bouillon führte aus, dass die teilnehmenden Städte und Gemeinden jährlich mit zusätzlichen Investitionsmitteln von insgesamt 20 Millionen Euro rechnen dürfen. Diese werden nach einem bestimmten Schlüssel, der sich vor allem nach den Einwohnerzahlen berechnet, auf die Kommunen verteilt. Die Städte und Gemeinden, die keine Kassenkredite haben und daher nicht von der Kreditübernahme durch das Land profitieren, werden bei den Investitionsmitteln besonders berücksichtigt.
Neben diesem Schwerpunkt befasste sich der Landesausschuss auch mit der Vorbereitung der im November anstehenden CDU-Parteitage im Land (16.11.) und im Bund (22./23.11.). Zum Bundesparteitag verabschiedete der Landesausschuss einen Antrag mit dem Titel „Die CDU als Mitglieder-, Mitmach- und Volkspartei weiter stärken“. Darin wird unter anderem die Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft in der CDU zu besonders begünstigten Konditionen gefordert. Außerdem sollen die digitalen Möglichkeiten stärker für Beratungsformate in der Partei genutzt werden und der CDU-Mitgliedsausweis auch in digitaler Form, als so genannte „Wallet-App“, angeboten werden.
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