Tobias Hans, Verbraucherschutzexperte der CDU-Landtagsfraktion: „Mit der CDU wird es auch in Zukunft keine Anprangerung von Betrieben geben. Dazu fehlt die Rechtsgrundlage und ändert auch nichts an den Ursachen der Verstöße.“ In Berlin-Pankow erfolgt die Veröffentlichung von Verstößen sehr großzügig, gleichzeitig ist dieses Vorgehen aber nicht unumstritten. Aufgrund der derzeit bestehenden Rechtslage müssen zunächst umfassende Prüfungen stattfinden, bevor man darüber nachdenkt, im Saarland ähnliche Schritte einzuleiten.Seitens der CDU wird daher angestrebt, im engen Dialog mit der Gastronomie und der Verbraucherzentrale an einer weiteren Verbesserung der Transparenz zu arbeiten.Tobias Hans: „Denkbar wäre ein saarländisches Gütesiegel, welches die besonders hohe Qualität eines Betriebes herausstellt.“ Zu beachten ist auch, dass sich die Situation in Berlin-Pankow schon allein aufgrund der unterschiedlichen Struktur anders als im Saarland darstellt.Sie lässt sich mit der eines Flächenstaates nicht vergleichen.Darüber hinaus macht es wenig Sinn, ein rein kommunales Kennzeichnungssystem, wie dies in einzelnen Städten in NRW der Fall ist, einzuführen. Eine Kennzeichnung von Betrieben müsste vielmehr flächendeckend und bundesweit einheitlich erfolgen. Nur so wäre gewährleistet, dass Verbraucher die Auszeichnungen als Qualitätsmerkmal kennen lernen.